Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte,
die SPD-Fraktion des Marktgemeinderats, bestehend aus den Marktgemeinderäten Patrik Beausencourt und Marcus Noack, beantragen die Überprüfung des Jahrestickets für die gemeindliche Parkplatzbewirtschaftung.
Bei der damaligen Vorstellung und folgender Diskussion zu der geplanten Parkplatzbewirtschaftung wurde neben den zu bewirtschaftenden Parkflächen auch festgelegt an welchen dieser Parkflächen es eine zeitliche Begrenzung geben soll und an welcher nicht. Des Weiteren wurden geplante Kosten für die jeweiligen Parktickets von der Verwaltung vorgeschlagen und auch vom Gemeinderat bestätigt.
Bei der Vorstellung der Kosten wurde darauf hingewiesen, dass ein Monatsticket zukünftig 20,- € kosten solle, man für Bürgerinnen und Bürger aus der Marktgemeinde aber mit dem Jahresticket eine Option anbietet, welche die Kosten noch einmal halbiert (120,- € für ein Jahresticket).
Mit dieser Option waren wir, wie auch die Mehrheit des Marktgemeinderats einverstanden. Allerdings sind wir durch die Erläuterung seitens der Verwaltung bzgl. der Halbierung der Kosten im Gegensatz zu einem Monatsticket davon ausgegangen, dass es sich bei einem Jahresticket natürlich um ein 12-Monats-Ticket handeln muss. Anderenfalls ist die Halbierung der Kosten gegenüber eines Monatstickets ja nur richtig, wenn man das Jahresticket am 01. Januar eines jeden Jahres kauft.
Nun haben wir festgestellt, dass das Jahresticket laut der App EasyPark auf ein Kalenderjahr begrenzt ist, egal zu welchem Zeitpunkt man das Jahresticket kauft. Wer also Stand heute, 17.02.2025 ein Jahresticket kauft zahlt 120,- € für ein Jahresticket 2025, welches bis zum 31.12.2025 gültig ist. Da die Parkraumbewirtschaftung erst im Februar 2025 eingeführt wurde bestand zumindest für dieses Jahr also zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit die vollen 12 Monate für die man zahlt auch zu nutzen, wodurch die in der Vorstellung des Kostenrahmens genannte Halbierung der anfallenden Kosten bei einem Jahresticket gegenüber mehreren Monatstickets nicht korrekt ist. Tatsächlich beträgt die Ersparnis des Jahrestickets gegenüber 12 Monatstickets nur 50%, wenn man das Jahresticket in seiner jetzigen Form im Januar kauft. Wenn man das Ticket im Zeitraum von Februar bis Juni eines Kalenderjahres kauft ergibt sich zwar immer noch eine Ersparnis gegenüber dem Kauf von Monatstickets, aber nicht in der Höhe von 50%. Sollte man das Jahresticket im Juli eines Kalenderjahres kaufen ergibt sich keinerlei Ersparnis gegenüber den Monatstickets. Wenn man das Jahresticket zwischen August und Dezember kauft zahlt man gegenüber einzelnen Monatstickets sogar noch drauf. So kostet ein Jahresticket, das man im September kauft auf den einzelnen Monat heruntergerechnet schon 30€. Das entspricht hierbei schon 50% Mehrkosten gegenüber einem regulären Monatsticket. Die Preissteigerung wächst bis zum Jahresende monatlich sogar noch exponentiell an.
Somit bietet das Jahresticket nur in einem einzigen von 12 Monaten im Jahr die ursprünglich zugestimmte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von 50%.
Für Bürgerinnen und Bürger, die unterjährig in die Marktgemeinde ziehen bedeutet das bei einem Zuzug und Kauf des Jahrestickets in der ersten Jahreshälfte also zumindest noch eine Ersparnis gegenüber der Monatstickets, allerdings schon ab einem Kauf im Februar nicht mehr die 50%. Bürgerinnen und Bürger, die in der zweiten Jahreshälfte nach Dießen ziehen und ein Jahresticket kaufen haben sogar überhaupt keine Chance im Jahr des Zuzugs die Vergünstigung zu nutzen.
Da der Gedanke hinter dem günstigeren Preis für das Jahresticket der war, Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde einen finanziell nicht unerheblichen Vorteil gegenüber Besucherinnen und Besuchern der Marktgemeinde zu gewähren steht das momentane Abrechnungsmodell nach festen Kalenderjahren im Widerspruch zu diesem Gedanken.
Des Weiteren führt eine Festlegung des Gültigkeitszeitraums auf ein Kalenderjahr auch dazu, dass die Kosten für Folgetickets von den Bürgerinnen und Bürgern immer im Januar eines jeden Kalenderjahres zu entrichten sind. Wie wir alle wissen fallen im Januar eines jeden Jahres sehr viele Kosten gleichzeitig an. Den Bürgerinnen und Bürgern aufzuerlegen noch einmal 120,- € (oder durch eventuelle Preiserhöhungen in den Folgejahren vielleicht sogar mehr) extra im Januar ausgeben zu müssen halten wir für falsch.
Daher beantragen wir hiermit die Änderung der Laufzeit für das Jahresticket der gemeindlichen Parkraumbewirtschaftung von einem Kalenderjahr auf einen 12-Monats-Zeitraum beginnend mit dem Kaufdatum.
Hierdurch würde die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde, die jetzt ein 12-Monats-Ticket kaufen auch in den Folgejahren erst im Februar oder März fällig und nicht im sowieso schon mit vielen Ausgaben belasteten Januar.
Gleiches wäre auch für ein Monatsticket denkbar welches man statt auf einen Monat festzuschreiben, auf 30 Tage festlegen könnte.
Wir bitten, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Marktgemeinderats zu nehmen.
Stand: 17.02.2025