Antrag der SPD zum Thema "Sozialer Wohnungsbau" vom 9.1.2016
Der GR möge beschließen, dass im Haushalt 2016 die erforderlichen finanziellen Mittel für die Planung und Bau von Sozialwohnungen auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Neudießen bereitgestellt werden. Die Kostenschätzung vor wenigen Jahren lag bei ca. zwei Millionen Euro.
Begründung: 1. In Artikel 106 der bayerischen Verfassung wird bereits die kommunale Verpflichtung aufgeführt, dass jeder Bewohner einer Kommune Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat und die Förderung und der Bau billiger Volkswohnungen Aufgabe des Staates und der Gemeinde ist.
Der vorliegende Antrag bezieht sich im engeren Sinne auf den sozialen Wohnungsbau, der Wohnungen für Bürger schafft, die eine bestimmte Bruttojahreseinkommensgrenze nicht erreichen. Diese liegt für eine Person in Prioritätsstufe 1 bei ca.18.000€ in Stufe 3 bei 28.000€. Als Beispiel: Das Jahresbruttoeinkommen bei 8.50€ Mindeststundenlohn beläuft sich auf ca. 16.800€ oder monatlich Netto auf ca. 1100€.
Die über 60 Gemeindewohnungen in Dießen werden nach den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus an Personen mit Wohnsitz in Dießen vergeben. 2015 konnte aber lediglich eine Wohnung neu vermittelt werden. Da der Wohnberechtigungsschein jeweils für ein Jahr gültig ist, schwankt die Zahl die Wohnungssuchenden erheblich, derzeit stehen zwei auf der Liste, wir hatten auch schon fünfzehn. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der geringen Vermittlungswahrscheinlichkeit einige Anspruchsberechtigte auch aus Dießen wegziehen oder weggezogen sind.
Wir gehen alleine aufgrund der Bevölkerungsstatistik davon aus, dass in den nächsten Jahren der Bedarf an Sozialwohnungen in Dießen anwachsen wird, insbesondere werden die neu entstehenden Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich geringe Jahresbruttoeinkommen erbringen, die nahe an diese Einkommensgrenzen heranreichen bzw. diese unterschreiten. So erreicht eine Kindepflegerin mit drei Jahren Berufserfahrung ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 27.000€. Ein weiterer Bedarfszuwachs steht zu erwarten durch die sogenannte Altersarmut aufgrund der geringen Rentenbezüge. So sinkt heute schon das Jahresbruttoeinkommen bezogen auf die Grundrente auf unter 50% des bisherigen Jahreseinkommens.
Neben diesen Entwicklungen ergeben sich neue Wohnraumbedarfe für anerkannte Asylbewerber die auch in Dießen leben werden und vermutlich, so die allgemeinen Prognosen, eher über ein geringeres Jahresbruttoeinkommen verfügen werden. Hinzu kommt, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylstatus erhalten, dass sie ein Recht auf Familiennachzug haben und soweit sie in Dießen gemeldet sind, die Marktgemeinde für diese Familien Wohnraum zur Verfügung stellen muss.
Sollten diese Bedarfsprognosen sich nicht entsprechend darstellen, macht der Neubau von Sozialwohnungen, der ja nicht unerheblich staatlich bezuschusst wird trotzdem Sinn, denn dann könnten die jetzigen Gemeindewohnungen bevorzugt an junge Familien vermittelt, die zwar keine Anspruch auf eine Wohnberechtigungsschein haben, aber nahe an diesen Einkommensgrenzen liegen und derzeit in Dießen keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Zur Erinnerung: Dießen ist bayernweit eine der 149 Kommunen, in denen Wohnraumknappheit herrscht.
Hannelore Baur Fraktionsvorsitzende, SPD